
Pressemitteilung
Donnerstag, 29. April 2021
Schüttorfer SPD setzt eine Satzung zur Regelung von Wahlwerbung durch
Ressourcen schonen und Umweltschutz leben
„Bei den Kommunal-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, sowie den Wahlen zum/zur Samtgemeindebürgermeister/in oder Landrat/Landrätin darf nur an Wahlwerbetafeln, die durch die Samtgemeinde bereitgestellt werden, plakatiert werden“, so der Vorsitzende der Schüttorfer Sozialdemokrat*innen Peter Albers.
„Wir werden bei Wahlen auch keine großformatigen stationären oder mobilen Werbeflächen etwa in DIN 18/1 oder 9/1 aufstellen oder auf privaten Grundstücken plakatieren. Das fordern wir auch von den anderen Parteien und Wählergemeinschaften“, so Albers weiter.
Wahlkampf soll ja die Bürger*innen nicht nur informieren und überzeugen, sondern er hat auch ein grundlegenderes Ziel: die Aufmerksamkeit der Wähler für die bevorstehenden Wahl zu wecken.
„Wir sind davon überzeugt, dass Politik keine Plakate sondern gute Argumente braucht, die sicher nicht von Pappe sind“, so Jens Boermann, Spitzenkandidat der Schüttorfer SPD für den Stadtrat bei der anstehenden Kommunalwahl.
„Außerdem war es nie so einfach, sich im Internet und den sozialen Medien über Kandidat*innen und Programmatik der Parteien zu informieren“, so Marco Beernink, Spitzenkandidat der Schüttorfer SPD für den Samtgemeinderat bei der anstehenden Kommunalwahl.
„Plakatwälder vermitteln den Eindruck, dass sich Politiker*innen alle Jahre wieder, nur wenn Wahlen bevorstehen, ans Wahlvolk erinnern und deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des Samtgemeinderates am 28. April 2021“, so Albers abschließend
SPD Schüttorf:
Peter Albers Vorsitzender. E-Mail peter.albers@nullspd-schuettorf.de
Telefon: 0163 309 6315